Verhaltenskodex

Alle beim Bach-Zentrum registrierten Berater versprechen, nach diesem Verhaltenskodex zu arbeiten.

Jeder kann Kopien des Verhaltenskodex für jeden legitimen Zweck anfertigen, solange kein Wortlaut geändert wird und alle Urheberrechte als Eigentum des Bach-Zentrums anerkannt werden.

Verwenden Sie die PDF-Version, wenn Sie den Code herunterladen oder ausdrucken möchten:

 

Verhaltenskodex des Bach-Zentrums

BFRP logo no frame transparentPräambel

„Keine Wissenschaft, keine speziellen Kenntnisse sind erforderlich, ausser den hier beschriebenen einfachen Methoden; und jene werden den grössten Nutzen von diesem Gottesgeschenk haben, die es so rein halten wie es ist; frei von Wissenschaft, frei von Theorien, denn alles in der Natur ist einfach.”
– Dr Edward Bach, Die Zwölf Heiler

Als Dr. Bach sein Werk Nora Weeks und Victor Bullen anvertraute, hinterliess er klare Anweisungen, wie es fortgeführt werden sollte. „Unsere Arbeit“, so schrieb er an Victor Bullen, „hat sich unerschütterlich an die Einfachheit und Reinheit dieser Heilmethode zu halten.“ Nora und Victor versprachen Dr. Bach, dass sie seine Wünsche entsprechend respektieren würden, und wir als die gegenwärtigen Treuhänder haben das gleiche Versprechen abgegeben.

Das Bach Centre fühlt sich der Reinheit des Werks von Dr. Bach verpflichtet und respektiert und erhält diese Reinheit. Wir haben gelobt, die Einfachheit,Vollkommenheit und Zeitlosigkeit dieses Systems aufrecht zu erhalten und seine Botschaft der Selbstheilung zu fördern.

Wir freuen uns, Ihnen als Practitionern mit nachweislich guten Kenntnissen des Werks von Dr. Bach die Möglichkeit geben zu können, sich dem Bach Foundation International Register anzuschliessen und sich dem Code of Practice zu verpflichten, so, dass Sie dies auf die gleiche Weise tun wie wir.

– Judy Ramsell Howard, Stefan Ball

1 – Allgemeines

  1. Das System von Dr. Bach (das „System“) ist eine Methode zur Selbsthilfe und Selbsterfahrung, beruhend auf 38 Blüten und einem schlichten und einfach zu verstehenden Ansatz bezüglich Auswahl und Verwendung.
  2. Das Bach Centre (das „Centre“) verfolgt das Ziel, die Reinheit, Einfachheit, Originalität und Integrität des Systems zu erhalten und in ihr International Register of Practitioners („Register“) geeignete Practitioner aufzunehmen, welche diese Ziele unterstützen.
  3. Der Code of Practice („Code“) der Bach Foundation beschreibt die Bedingungen für die Aufnahme ins Register und legt die in allen Ländern geltenden Normen für die Praxis von Practitionern fest.
  4. Das Centre behält sich vor, den Code entsprechend veränderten fachlichen, gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Anforderungen nach eigenem Ermessen zu ändern.
  5. Im Centre registrierte Practitioner unterliegen den jeweiligen nationalen Gesetzen; Bestimmungen des Codes, die nach nationalem Recht unwirksam sind, gelten dort als nicht anwendbar.

2 – Registrierung

  1. Jeder, der einen vom Centre anerkannten Level 3-Ausbildungskurs inklusive Heimstudium erfolgreich absolviert hat, kann beim Centre die Eintragung im Register beantragen.
  2. Eine Eintragung hängt insbesondere auch davon ab, dass der Practitioner schriftlich bestätigt, die im Code enthaltenen Normen anzunehmen und einzuhalten.
  3. Die Entscheidung über die Eintragung ins Register oder deren Verweigerung liegt im alleinigen Ermessen des Centres.
  4. Das Centre stellt registrierten Practitionern ein Zertifikat („Zertifikat“) über die Aufnahme im Register aus. Weder die Eintragung noch das Zertifikat stellen eine fachliche Qualifikation oder Genehmigung zur Ausübung eines genehmigungspflichtigen ärztlichen oder verwandten Berufs dar, und es wird hierdurch auch nicht das Recht zur Ausübung einer solchen genehmigungspflichtigen Funktionen verliehen.
  5. Das Centre bemüht sich, die Tätigkeit und Ziele registrierter Practitioner zu unterstützen und gezielt Rat und Hilfe in Bezug auf das System und andere Aspekte der Praxis von Practitionern zu erteilen.
  6. Das Centre bemüht sich, Practitioner weiterzuempfehlen und in der Öffentlichkeit das Interesse an den von registrierten Practitionern angebotenen Dienstleistungen zu fördern.
  7. Sofern nicht anders mitgeteilt, gelten Practitioner als offen für Weiterempfehlungen durch das Centre. Practitioner mit geeigneten Qualifikationen in der Tierheilkunde werden im Register gesondert aufgeführt und gegebenenfalls bevorzugt berücksichtigt.
  8. Die Registrierung ist jährlich, mit der Einzahlung der vom Centre oder seinen Vertretern mitgeteilten Gebühr, zu erneuern. Wird dies unterlassen, so führt dies zum Ausschluss vom Register. Nicht mehr praktizierende Practitioner ab 65 Jahren können auf schriftlichen Antrag hin von weiteren Gebühren freigestellt werden.
  9. Das Centre behält sich vor, die Registrierung fristlos aufzuheben oder auszusetzen oder eine Neueintragung zu verweigern, sofern nach ihrer Ansicht gegen den Code verstossen wurde.

3 – Klienten

  1. Practitioner haben eine vermittelnde und anleitende Funktion und sollen dem Klienten beim Erlernen des Systems helfen, damit dieser es ohne Hilfe für sich und seine Familie verwenden kann.
  2. Practitioner lassen den Heilungsprozess im Tempo des Klienten zu, damit dieser mehr Wissen und Bewusstsein über den eigenen seelischen Zustand erlangen kann.
  3. Für die Beratung ist eine sichere und vertrauliche Umgebung zu schaffen.
  4. Practitioner setzen und bewahren Grenzen zwischen ihnen und dem Klienten und machen ihm diese klar.
  5. Practitioner verhalten sich einfühlsam in Bezug auf die Probleme, Bedürfnisse und Gefühle sowie den kulturellen und religiösen Hintergrund ihrer Klienten.
  6. Ein Practitioner weist seine Klienten darauf hin, dass die Verantwortung für ihr eigenes Wohlergehen stets bei ihnen liegt.
  7. Practitioner wissen um die negative Wirkung eigener Stimmungen und Verhaltensweisen auf den Klienten und wenden das System auch bei sich selbst an, um dies entsprechend zu verhindern.
  8. Jegliche sexuelle oder emotionale oder sonstige Ausbeutung von Klienten ist untersagt.

4 – Praxis

  1. Practitioner streben bei ihrer Arbeit stets höchste ethische und fachliche Standards an. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Richtlinien und weitere Informationen, welche vom Centre von Zeit zu Zeit über das Practitioner-Bulletin, andere anerkannte Literatur und über seine Website veröffentlicht werden.
  2. Practitioner sind sich der Frage der eigenen Sicherheit stets bewusst und treffen Massnahmen zur Gewährleistung ihrer persönlichen Sicherheit.
  3. Bittet ein Klient um Hilfe mit dem System, so darf ihm eine andere Behandlung nicht anstelle des Systems, sondern nur zusätzlich dazu angeboten werden.
  4. Bei der Arbeit mit dem System beschränkt sich der Practitioner auf das Beschreiben und Auswählen von Blüten für wahrgenommene Gefühle oder Persönlichkeitstypen und versucht nicht physische oder geistige Krankheiten zu behandeln oder zu diagnostizieren.
  5. Fälle, die seine Fähigkeiten oder seine Kompetenz übersteigen, sind vom Practitioner abzulehnen. Der Practitioner sollte sich darum bemühen, diese an hierfür qualifizierte Personen zu verweisen, z.B. an einen anderen Practitioner, einen Allgemeinarzt, Tierarzt oder an sonstige Fachleute oder Fachorganisationen.
  6. Das Honorar und andere Konditionen, einschliesslich Terminabsagen und dem Vertrauensverhältnis, sind vor Beginn der ersten Beratung festzulegen.
  7. Spätere Änderungen der vereinbarten Konditionen sind dem Klienten vor Inkraftsetzung mitzuteilen.
  8. Entsprechend dem wohltätigen Anspruch von Dr. Bach ist das Honorar in angemessener Höhe zu berechnen.

5 – Integrität des Systems

  1. Bei allem, was sie tun und sagen, haben Practitioner die Reinheit, Einfachheit, Originalität und Integrität des Systems zu betonen.
  2. Bei der Arbeit mit den 38 Blüten dürfen Practitioner einzig und allein die von Dr. Bach in „Die Zwölf Heiler und andere Heilmittel“ beschriebenen einfachen Methoden für die Blütenauswahl und die Beratung verwenden und keine anderen Auswahlmethoden, -hilfen oder -werkeuge empfehlen, verwenden oder auf diese verweisen.
  3. Practitioner, die auch mit anderen Heilungs- oder Selbstentwicklungsansätzen arbeiten möchten, haben dafür zu sorgen, dass ihre Darstellung und Verwendung des Systems als vollständiges und eigenständiges Behandlungssystem wahrgenommen wird.

6 – Werbung

  1. Durch den Practitioner oder mit seinem Einverständnis veranlasste Anzeigen und Werbemassnahmen dürfen keine falschen, betrügerischen, irreführenden, täuschenden oder unredlichen Angaben enthalten. Als solche gelten u.a.:
    1. Angaben, die dem Code widersprechen;
    2. Angaben, die auf aussergewöhnliche oder einzigartige Fähigkeiten hindeuten;
    3. Angaben mit Vergleichen zu angebotenen Leistungen von anderen Practitionern;
    4. Falsche Tatsachendarstellung durch Sensationsmache, Übertreibung oder Oberflächlichkeit;
    5. Angaben, die zu falschen oder ungerechtfertigten Erwartungen in Bezug auf das Ergebnis führen sollen oder können;
    6. Angaben mit Auflistungen oder Ansprüchen zu Diagnosen oder Verschreibungen zu bestimmten medizinischen, psychiatrischen oder veterinärmedizinischen Zuständen oder Symptomen.
  2. Derzeit im Centre registrierte Practitioner dürfen sich gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit folgendermassen präsentieren:
    1. Als „Bach Foundation Registered Practitioner”, wenn er oder sie ein durch das Bach Centre genehmigtes oder anerkanntes Spezial-Training für die Durchführung von Beratungen absolviert hat;
    2. Als „Bach Foundation Registered Animal Practitioner”, wenn er oder sie ein durch das Bach Centre genehmigtes oder anerkanntes Spezial -Training für die Durchführung von Beratungen, die Tiere betreffen absolviert hat.
  3. Derzeit im Centre registrierte Practitioner dürfen ihrem Namen die Buchstaben nachstellen, die auf ihren Status als Centre registrierte Practitioner hinweisen:
    1. Für Bach Foundation registrierte Practitioner die Buchstaben „BFRP“;
    2. Für Bach Foundation registrierte Tier Practitioner die Buchstaben „BFRAP“.
  4. Derzeit im Centre registrierte Practitioner dürfen das Centre-Logo der Foundation und die Worte „Bach Foundation Registered Practitioner“ (s. nebenstehende Abbildung) für Poster, Broschüren, Briefpapier, Visitenkarten, Websites und sonstige Drucksachen oder Veröffentlichungen in Bezug auf ihre Arbeit als Practitioner gemäss dem System nutzen oder nutzen lassen.
  5. Ein Practitioner darf das Logo der Foundation oder seinen Status als im Centre registrierter Practitioner in keiner Weise verwenden oder verwenden lassen, die andeutet, dass das Centre ihm für andere von ihm angebotene Behandlungsarten die Abnahme oder Zustimmung erteilt hat.
  6. Ein Practitioner darf das Logo der Foundation oder seinen Status als im Centre registrierter Practitioner in keiner Weise verwenden oder verwenden lassen, um anzudeuten, dass das Centre die vom Practitioner angebotene Lehrtätigkeiten autorisiert, unterstützt oder anerkennt, sofern dieser nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung besitzt.
  7. Der Practitioner darf das Logo der Foundation nur mit dessen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung für die nach Abschluss eines Ausbildungskurses erteilten Zertifikate verwenden oder verwenden lassen.

7 – Beschwerden

  1. Es liegt in der Verantwortung des Centres, Verstössen gegen den Code und Beschwerden, die von Klienten, Practitionern oder anderen Personen erhalten werden, nachzugehen.
  2. Ein Practitioner verpflichtet sich, seine Klienten bei gegebenem Anlass über das Beschwerdeverfahren des Centres in Kenntnis zu setzen. (Der Rest dieses Abschnitts fasst das Beschwerdeverfahren zusammen. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, lesen Sie bitte das vollständige schriftliche Verfahren, um dies zu tun.)
  3. Bei Nachweis eines Verstosses gegen den Code oder Erhalt einer schriftlichen oder aufgezeichneten Beschwerde über das Verhalten oder Handlungen eines Practitioners beauftragt das Centre einen Gutachter mit deren Untersuchung („Gutachter“).
  4. Dieser bestätigt schriftlich den Zugang der Beschwerde und fordert den Practitioner unter Angabe der Beschwerde bzw. des Verstosses und einer Frist zur schriftlichen Abgabe einer Stellungnahme auf.
  5. Nach Erhalt der Stellungnahme des Practitioners holt der Gutachter weitere erforderliche Informationen oder Nachweise ein, insbesondere auch weitere Stellungnahmen von Beschwerdeführern und Practitionern. Nach Abschluss der Untersuchung regelt der Gutachter die Beschwerde durch eine oder mehrere der folgenden Massnahmen:
    1. Die Beschwerde bzw. der geltend gemachte Verstoss wird abgewiesen;
    2. Der Practitioner wird zur Teilnahme an weiteren Schulungsmassnahmen aufgefordert;
    3. Der Practitioner wird aufgefordert, den Beschwerdeführer in Höhe eines Betrages zu entschädigen, der die Kosten der wahrgenommenen Beratung jedoch nicht überschreiten darf;
    4. Empfehlung, die Registrierung des Practitioners auszusetzen oder zu widerrufen;
    5. Sonstige geeignete Massnahmen entsprechend dem Code.
  6. Der Gutachter sendet dem Beschwerdeführer und dem Practitioner ein schriftliches Exemplar der Entscheidung und Begründung. Hierbei setzt er eine Frist von 30 Tagen, binnen derer beide Parteien beim Centre gegen die Entscheidung des Gutachters Einspruch erheben können. Wird ein Einspruch nicht rechtzeitig erhoben, so findet keine weitere Untersuchung statt. Hält sich der Practitioner nicht vollständig an die Entscheidung des Gutachters, so führt dies zu seiner sofortigen Streichung aus dem Register.
  7. Bis zur gesetzten Frist erhaltene Einsprüche werden von einem der Direktoren des Centres, der weitere Informationen einholen kann, geprüft. Insbesondere auch schriftliche Vorlagen durch Beschwerdeführer, Practitioner und Gutachter. Die Entscheidung des Direktors ist verbindlich und wird dem Beschwerdeführer, dem Practitioner und dem Gutachter schriftlich zugestellt. Hält sich der Practitioner nicht uneingeschränkt an die Entscheidung des Direktors, so führt dies zu seiner sofortigen Streichung aus dem Register.
  8. Die dem Practitioner und dem Beschwerdeführer nach nationalem Recht zustehenden üblichen Rechte sind von den Bestimmungen des Codes nicht betroffen.

8 – Rechtliches

  1. Practitioner übernehmen die volle und uneingeschränkte Verantwortung für Ihre Handlungen bzw. Unterlassungen bei ihrer Arbeit als Practitioner; dies gilt auch für Schäden aus dem Zusammenstellen von Behandlungsflaschen.
  2. Durch Annahme des Codes verpflichtet sich der Practitioner, dem Centre und seinen Vertretern entstandene Schäden und Verluste zu entschädigen, welche durch die Fahrlässigkeit oder das Verschulden des Practitioners entstanden sind.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Practitioners sicherzustellen, dass ihre Tätigkeit entsprechend den Gesetzen des Landes, in denen sie niedergelassen sind, ausgeübt wird und, dass ihre private und berufliche Haftpflicht durch entsprechende Versicherungen gedeckt ist.
  4. Das vom Centre erteilte Zertifikat nebst Abzeichen sowie alle sonstigen Dinge wie Computerdateien und Unterlagen, die das Centre einem Practitioner zur Unterstützung seiner Arbeit zur Verfügung stellt, bleiben stets Eigentum des Centres und sind auf deren Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  5. Die Buchstaben „BFRP“ sowie „BFRAP“ und das Haus-Logo der Foundation sind „Marken“ oder eingetragene „Marken“ bzw. urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Centres und dürfen nur von Practitionern verwendet werden, die gegenwärtig beim Centre registriert sind.
  6. Die nach diesem Code erteilte Erlaubnis zur Verwendung des Logos der Foundation, der Buchstaben „BFRP“ und „BFRAP“ sowie der Bezeichnung „Bach Foundation Registered Practitioner“ und „Bach Foundation Registered Animal Practitioner“ liegt im freien Ermessen des Centres und kann von diesem jederzeit widerrufen werden.
  7. Weder durch dieses Dokument noch durch das Zertifikat oder sonstige Erlaubnisse oder Unterlagen, die dem Practitioner bereitgestellt werden, entsteht eine Partnerschaft, Lizenz, gemeinsame Unternehmung oder Zusammenarbeit mit dem Centre oder sonstigen Organisationen oder Personen.

Copyright das Bach Centre
Erste Veröffentlichung 2000, überarbeitet im November 2009